Meine Leistungen

Wer wird behandelt?
In meiner psychotherapeutischen Privatpraxis werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zum 21 Lebensjahr) verhaltenstherapeutisch behandelt.
Eltern und wichtige Bezugspersonen werden altersentsprechend in die Therapie einbezogen. Ihre Perspektiven helfen, das Kind oder den Jugendlichen besser zu verstehen.

Was erfahren meine Eltern?
Wenn du dich an mich wendest für eine Psychotherapie, dann unterliege ich der Schweigepflicht, das heißt, alles was du mir anvertraust, bleibt bei mir. Meine Einschätzungen kann ich – wenn sinnvoll – in Gesprächen mit deinen Eltern oder Bezugspersonen einbringen.
Wenn ich den Eindruck habe, dass du Unterstützung brauchst oder gefährdet sein könntest, bespreche ich das immer zuerst mit dir. Gemeinsam überlegen wir die nächsten Schritte. Es geschieht nichts ohne dein Wissen.

Wie wird behandelt?
Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren, das an den aktuellen
Schwierigkeiten im Alltag ansetzt.
Im gemeinsamen Prozess geht es darum, Belastungen und ihre Hintergründe besser zu verstehen,
wiederkehrende Muster zu erkennen und hilfreiche Strategien im Umgang mit schwierigen
Situationen zu entwickeln.
Die Therapie ist strukturiert und gleichzeitig individuell angepasst. Kinder und Jugendliche werden altersgerecht einbezogen und darin unterstützt, eigene Handlungsmöglichkeiten zu erweitern.
Dabei orientiert sich die Behandlung an dem Gedanken: Kleine Schritte – große Stärke. Veränderungen entstehen oft schrittweise – durch konkrete, alltagstaugliche Schritte, die langfristig Stabilität fördern.

Was wird behandelt?
Meine Leistungen umfassen sowohl die Diagnostik als auch die Psychotherapie von folgende psychische Erkrankungen:
- Depression
- verschiedene Ängste (z.B. soziale Ängste, Angst vor Trennung oder Leistungen, Angst zu sprechen)
- Panikzustände
- Tics
- Autismusspektrumstörungen (Ich kann Autismus ergänzend einschätzen. Eine leitliniengerechte Diagnostik erfolgt jedoch mittels standardisierter Testverfahren in einem spezialisierten kinder- und jugendpsychiatrischen Zentrum)
- Zwänge(Zwangshandlungen& Zwangsgedanken)
- Aufmerksamkeits& Konzentrationsschwierigkeiten
- Lern- und Leistungsstörungen
- Anpassungsreaktionen nach belastenden Ereignissen (z.B. Mobbing, Verlust von engen Bezugspersonen, chronische Erkrankungen)
- Traumafolgesstörungen
- Essstörungen (u.a. Magersucht, Bulimie, Binge eating)
- Schlafstörungen
- Suchterkrankungen (u.a. Alkohol, Canabis,)
- Medienabhängigkeit
- Psychosomatische Beschwerden (u.a. Bauchschmerzen, Kopfschmerzen ohne körperliche Ursache)
- Regulationsstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern
- Selbstverletzendes Verhalten
- Einnässen und Einkoten
- Emotionale Auffälligkeiten
- Schwierigkeiten im Sozialverhalten
- Unsicherheiten im Selbstwert und Selbstvertrauen
- Herausforderungen im Zusammenhang mit der sexuellen Entwicklung
Abrechnung
Die Abrechnung in meiner Privatpraxis ist transparent und unkompliziert. Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ich kann mein Angebot über folgende Wege mit Ihnen abrechnen:
- Private Krankenversicherungen & Beihilfe: Die Kosten werden von den meisten privaten Kassen und der Beihilfe in vollem Umfang übernommen.
- Mein Tipp für Sie: Bitte fragen Sie vor dem ersten Termin kurz bei Ihrer Versicherung nach, ob „Psychotherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin“ in Ihrem Tarif abgedeckt ist und fordern Sie die nötigen Formulare an.
- Heilfürsorge: Soldaten, Polizisten und andere Heilfürsorgeberechtigte können die Therapie unkompliziert in meiner Praxis in Anspruch nehmen.
- Selbstzahler: Sie können die Kosten für die Diagnostik und Therapie auch privat tragen. In diesem Fall spielen Formalitäten mit Krankenkassen für Sie keine Rolle und Ihre Daten bleiben absolut privat.
- Kostenerstattungsverfahren (Gesetzlich Versicherte): Sie sind gesetzlich versichert und finden trotz intensiver Suche seit Monaten keinen Therapieplatz für Ihr Kind? Unter bestimmten Voraussetzungen muss Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung in meiner Privatpraxis übernehmen (§ 13 Abs. 3 SGB V).
- Mein Tipp für Sie: Lassen Sie sich nicht entmutigen. Ich unterstütze Sie im Erstgespräch gerne dabei und erkläre Ihnen Schritt für Schritt, welche Nachweise Ihre Kasse für die Bewilligung benötigt.
Haben Sie Fragen zu den Kosten?
Das deutsche Gesundheitssystem kann verwirrend sein – besonders, wenn man ohnehin in einer belastenden Situation ist. Schreiben Sie mir einfach eine Nachricht. Wir klären Ihre Fragen ganz in Ruhe im ersten Gespräch.
